Notice regarding archiving of photos and email notifications

Archiving your photos to allow new orders is part of our service and thus, it is a contractual part of creating a customer account.

In addition, sending reminders / notifications via email (for example, information about the provision of photos or their deletion) is part of our service and therefore no separate consent request is needed.

Since sending emails is currently being heavily discussed in the media, we have decided to seek additional consent for new customer accounts. Please write us an e-mail or click the unsubscribe link within an email notification if you do not want to receive any further messages from us.

Our privacy policy can be found here.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Foto Stockklauser Reit im Winkl

 

1. Allgemeines
Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Vertragsbedingungen gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden, auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, sofern es sich bei diesen um einen Kaufmann im Sinne des § 24 AGB handelt.

2. Zahlungsbedingungen / Preise
2.1
Entwürfe bilden zusammen mit dem jeweiligen Endprodukt einschließlich der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.
2.2
Die Berechnung unserer Tätigkeitsvergütung erfolgt auf der Grundlage unserer jeweils aktuellen Stunden- und Tagessätze, Angebote oder nach Aufwand.
2.3
Besteller die im fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Zahlungshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

3. Fälligkeit
3.1
Sofern sich nicht aus unserer Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.2
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Bei Nachweis höherer Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.3
Wir sind berechtigt, 50% der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.

4. Sonderleistungen / Nebenkosten
4.1
Wir sind berechtigt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen bzw. die auf Namen und eigene Rechnung bestellte Fremdleistung dem Auftraggeber weiter zu berechnen.
4.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen der Firma FOTO STOCKKLAUSER abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Kostenübernahme.
4.3
Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für Filmmaterialien, Modelle, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Materialien werden sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ebenfalls nach der dem Angebot zugrunde liegende aktuelle Preisliste der Firma FOTO STOCKKLAUSER berechnet, bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen nach Rechnung des Fremdunternehmers.

5. Urheberrecht / Nutzungsrechte / Belegmuster
5.1
Für sämtliche Entwürfe sowie die jeweiligen Endprodukte (Fotos/ Werbeprospekte etc.) der Firma FOTO STOCKKLAUSER als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz.
5.2
Unsere Arbeiten dürfen ohne schriftliches Einverständnis weder im Original noch in der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Die Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Zweckes bedarf unserer Zustimmung.
5.3
Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Weitergehende Nutzung ist mit unserer Einwilligung möglich. In diesem Fall sind wir berechtigt, ein zusätzliches Nutzungshonorar zu verlangen. Dieses wird anlässlich der Vereinbarung über die weitere Nutzung jeweils der Höhe nach vereinbart.
5.4
In der mit uns vereinbarten Vergütung ist ein Nutzungshonorar bereits enthalten. Mit der vollständigen Zahlung unserer Vergütung erwirbt der Auftraggeber das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
5.5
Die Firma FOTO STOCKKLAUSER hat grundsätzlich ein Anrecht auf eine angemessene Anzahl von Belegmustern. Diese sind der Firma FOTO STOCKKLAUSER unentgeltlich zu überlassen. Die Firma FOTO STOCKKLAUSER ist berechtigt, diese Muster zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

6. Termine
6.1
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, Strom- oder Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
6.2
Bei termingebundenen, wetterabhängigen Buchungen trägt der Kunde das Risiko des Terminverzuges. Anfallende Kosten, wie z.B. Ausfallhonorare von Fotomodellen, zusätzliche Spesen etc. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
6.3
Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.

7. Stornierung
7.1
Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Entstehen den FOTO STOCKKLAUSER durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. Stornogebühren durch Modelagenturen oder Locationmieten), so sind diese zu ersetzen.
7.2
Bei Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine binnen vier Wochen vor Produktionsbeginn sind 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.

8. Haftung
8.1
Alle Aufträge werden von uns mit den, nach unserem Dafürhalten, jeweils besten Materialien, nach dem neusten Stand der Technik hergestellt. Wünsche bezüglich der Farbabstimmung werden weit möglichst berücksichtigt. Ohne Farbmustern gilt unsere Farbauffassung als richtig. Unvermeidbare Farb- und Tonwertabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Die in fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe verändern sich im Laufe der Zeit. Derartige Farbveränderungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
8.2
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers, der Kaufmann im Sinne des § 24 AGB und im Sinne der §§ 1-7 HGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach §377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich – bei Auslieferung unserer Arbeiten – spätestens jedoch binnen 10 Werktagen anzuzeigen; Andernfalls sind etwaige Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
8.3
Bei Beanstandungen müssen uns, unter vollständiger Rückgabe der reklamierten Lieferung, sämtliche zum Auftrag gehörenden Bilder, Unterlagen und Lieferscheine in unserem Hause zur Verfügung gestellt werden. Rücksendungen unvollständiger Unterlagen, telefonische Beanstandungen und Reklamationen ohne Belege gelten nicht als Mängelrüge. Eine Prüfung und Bearbeitung der Reklamation ist somit nicht möglich.
8.4
Bei einer berechtigten Beanstandung bleibt es unserer Wahl überlassen, entweder unter Aufrechnung aller übrigen Vertragsbestandteile eine korrigierte Lieferung auszuführen oder aber die beanstandete Lieferung unter Verzicht auf die Berechnung zurück zu nehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9. Gestaltungsfreiheit / Vorlagen
9.1
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Liegt uns kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, ist der Kunde oder seine Werbeagentur nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt unsere Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

11. Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort ist der Firmensitz in Reit im Winkl.
11.2
Gerichtsstand ist, soweit dieser zulässigerweise vereinbart werden kann, Traunstein. Dies gilt auch für ein gerichtliches Mahnverfahren.

12. Versand, Verpackung, Lagerung
12.1
Zu fotografierende Gegenstände sind uns grundsätzlich kostenfrei zuzustellen und nach Beendigung der Fotoproduktion wieder kostenfrei abzuholen. Im Rahmen unserer Lagerkapazität lagern wir zum Auftrag gehörende Gegenstände sowie Requisiten kostenfrei in unserem Lager bis zu einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Fotoaufnahmen ein.
12.2
Nach Überschreitung dieser kostenfreien Lagerfrist bleibt es uns vorbehalten, die gelagerten Gegenstände durch einen Spediteur an die Geschäftsadresse des Kunden zustellen zu lassen, oder eine Lagergebühr von 4 € pro angefangenen m³ / Europalette für jede angefangene Woche zu berechnen. Fehlen nähere Angaben, wird von uns der Versand immer auf dem billigsten Wege vorgenommen. Die Wahl der Versandart treffen, falls nicht anders vereinbart, wir.
12.3
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sämtliche Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
12.4
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
12.5
Kosten jeder Sendung, die unfrei ins Haus kommt, werden von uns zusammen mit dem Auftrag an den Kunden weiterberechnet.

13. Sonstiges
13.1
Für Rechtsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern gilt deutsches Recht.
13.2
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
13.3
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.